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Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Bundesministerium der Justiz, Berlin, 19. August 2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet.

Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten. Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder optimal Rechnung getragen wird.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter www.bmj.de/sorge-umgangsrecht.

Dokumente: [PDF] www.bmj.de/files/-/4660/Fragen_Antworten_Sorgerecht.pdf

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
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Rechtssache Jaswant Singh

Cornelia Ruß und Jaswant Singh. Cornelia Ruß und Jaswant Singh.

Südkurier Friedrichshafen vom 14.9.07
Inder droht die Abschiebung, obwohl er eine Deutsche heiraten will.
Jaswant Singh ist indischer Staatsbürger. Er kam 2001 nach Deutschland und lernte hier Cornelia Ruß erst kennen und dann lieben. Nun wollen die beiden heiraten, doch wenn es nach dem Willen der beteiligten Ämter geht, wird diese Hochzeit so bald nicht stattfinden.

Südkurier Friedrichshafen vom 14.9.07
- Kommentar: Nur ein Papier Mittlerweile ist Rechtsanwalt Udo Sürer mit dem Fall befasst. Er bat das Regierungspräsidium Tübingen schriftlich darum, den vorliegenden Identitätsnachweis ans Standesamt zu übermitteln, um es dem Paar möglich zu machen zu heiraten.

Südkurier Friedrichshafen vom 16.10.07:
- Kommentar: Es geht doch! Die Liebe siegt über bürokratische Vorschriften. Natürlich steht dahinter die Arbeit eines findigen Anwalts.

Südkurier Friedrichshafen vom 14.03.08:
"Wir haben gewonnen"
Verwaltungsgerichtshof stoppt Abschiebung von Jaswant Singh endgültig. Jaswant Singh und seine Ehefrau Cornelia Ruß sind überglücklich. Um elf Uhr abends erreichte die beiden die erlösende SMS von ihrem Rechtsanwalt Udo Sürer: "Wir haben gewonnen" stand da zu lesen. Die SMS ist der Schlusspunkt einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Regierungspräsidium in Tübingen, die sich seit August letzten Jahres hinzog. Denn die Behörden wollten den gebürtigen Inder Jaswant Singh in sein Heimatland abschieben.

Siehe: Suedkurier 1 | Suedkurier 2 | Suedkurier 3 | Suedkurier 4 | Suedkurier 5 | Suedkurier 6 | Suedkurier 7