Aktuelles
Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter
Bundesministerium der Justiz, Berlin, 19. August 2010
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
erläutert neue Möglichkeiten für ledige
Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das
gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu
erhalten:
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert.
Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat.
Bisher hatten Väter nichtehelicher Kinder keine
Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der
Mutter zu bekommen. Die Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte
nicht einmal gerichtlich überprüft werden - das haben
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das
Bundesverfassungsgericht beanstandet.
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche
Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die
Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige
Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue
Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen
nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten. Das
Bundesjustizministerium arbeitet an einer gesetzlichen
Neukonzeption, die immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht
führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht. Die
intensiven Gespräche mit Rechts- und Familienpolitikern der
Regierungskoalition werden zügig fortgesetzt. Die
diskutierten Modelle und Überlegungen müssen jetzt so
zusammengeführt werden, dass dem Wohl der betroffenen Kinder
optimal Rechnung getragen wird.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum gemeinsamen
Sorgerecht, zu der geplanten Neuregelung und den vorläufigen
Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts finden Sie unter
www.bmj.de/sorge-umgangsrecht.
Dokumente: [PDF] www.bmj.de/files/-/4660/Fragen_Antworten_Sorgerecht.pdf
Herausgegeben vom Referat Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der
Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer,
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Rechtssache Jaswant Singh
Cornelia Ruß und Jaswant Singh.
Südkurier Friedrichshafen vom 14.9.07
Inder droht die Abschiebung, obwohl er eine Deutsche
heiraten will.
Jaswant Singh ist indischer Staatsbürger. Er kam 2001 nach
Deutschland und lernte hier Cornelia Ruß erst kennen und
dann lieben. Nun wollen die beiden heiraten, doch wenn es nach
dem Willen der beteiligten Ämter geht, wird diese Hochzeit
so bald nicht stattfinden.
Südkurier Friedrichshafen vom 14.9.07
- Kommentar: Nur ein Papier Mittlerweile ist
Rechtsanwalt Udo Sürer mit dem Fall befasst. Er bat das
Regierungspräsidium Tübingen schriftlich darum, den
vorliegenden Identitätsnachweis ans Standesamt zu
übermitteln, um es dem Paar möglich zu machen zu
heiraten.
Südkurier Friedrichshafen vom 16.10.07:
- Kommentar: Es geht doch! Die Liebe siegt
über bürokratische Vorschriften. Natürlich steht
dahinter die Arbeit eines findigen Anwalts.
Südkurier Friedrichshafen vom 14.03.08:
"Wir haben gewonnen"
Verwaltungsgerichtshof stoppt Abschiebung von Jaswant Singh
endgültig. Jaswant Singh und seine Ehefrau Cornelia
Ruß sind überglücklich. Um elf Uhr abends
erreichte die beiden die erlösende SMS von ihrem
Rechtsanwalt Udo Sürer: "Wir haben gewonnen" stand da zu
lesen. Die SMS ist der Schlusspunkt einer gerichtlichen
Auseinandersetzung mit dem Regierungspräsidium in
Tübingen, die sich seit August letzten Jahres hinzog. Denn
die Behörden wollten den gebürtigen Inder Jaswant Singh
in sein Heimatland abschieben.
Siehe: Suedkurier 1 | Suedkurier 2 | Suedkurier 3 | Suedkurier 4 | Suedkurier 5 | Suedkurier 6 | Suedkurier 7